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Fördermöglichkeiten

Sie möchten eine Weiterbildung besuchen aber machen sich finanzielle Sorgen? 

In Deutschland stehen Ihnen Fördermöglichkeiten zu, die Sie in Ihrer Weiterbildungsmaßnahme finanziell unterstützen. 

Wir zeigen Ihnen welche Möglichkeiten es gibt eine Förderung zu erhalten und beraten Sie dabei gerne.

Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)

Die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) ist eine Fördermöglichkeit für Arbeitssuchenden und von der Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen. 
Sie ist eine Maßnahme nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II.)

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht während der Weiterbildungsmaßnahme die Möglichkeit, folgende Kosten von der Agentur für Arbeit erstattet zu bekommen: 

• Fahrkosten

• Kinderbetreuung 

• Verpflegung

• Unterkünfte bei Übernachtung

Voraussetzungen:

• Der Beweis, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Sie bei der Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil Ihnen wegen eines fehlenden Berufsschulabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist

Zielgruppe:

• Arbeitsuchende und Beschäftigte

• Personen die von einer Arbeitslosigkeit bedroht sind

Quelle:

Förderung
Förderung

Qualifizierungschancengesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. 

Beschäftigte erhalten mithilfe von Fördermöglichkeiten, grundsätzlichen Zugang zur Weiterbildung, auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben. 

Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst mehr als 160 Stunden. 

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht während der Weiterbildungsmaßnahme die Möglichkeit,
folgende Fördergelder zu erhalten:

 

• Kostenübernahme der Weiterbildung

• Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Voraussetzungen:

• Sowohl der Träger als auch die Weiterbildungsmaßnahme müssen für die jeweilige Weiterbildungsförderung zugelassen sein

Zielgruppe:

• Beschäftigte, die eine Weiterbildungsmaßnahme absolvieren möchten

Quelle:

Förderung
Förderung
Förderung

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach §45 im Sozialgesetzbuch (SGB III.) ist eine Fördermöglichkeit der Bundesagentur für Arbeit, um Arbeits- und Ausbildungssuchende bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen. 

Gefördert werden hierbei verschiedene Unterstützungsmaßnahmen, um unsere Teilnehmenden auf die Selbstständigkeit vorzubereiten oder an den Aus- und Arbeitsmarkt heranzuführen.

Die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme werden hierbei zu 100% von der zuständigen Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherungsträger gefördert. Zudem erhalten die Teilnehmenden zusätzlich entstehenden Kosten wie z.B. Fahrtkosten und die Kosten für Unterkünfte bei Übernachtungen gezahlt.

• Fahrtkosten

• Unterkünfte bei Übernachtung

Voraussetzungen:

• Sowohl der Träger als auch die Weiterbildungsmaßnahme müssen für die jeweilige Weiterbildungsförderung zugelassen sein

 Eine Weiterbildungsmaßnahme, welche die Vorgaben eines AVGS erfüllen

• Abrechnung der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme durch den Träger bei der Agentur für Arbeit

Zielgruppe:

• Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld 

• Personen, welche während der vergangenen drei Monate vor der AVGS Beratung mindestens sechs Wochen arbeitslos waren

• Personen, welche noch nicht vermittelt wurden

Quelle:

De-minimis

De-minimis birgt Fördermöglichkeiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Gefördert werden unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlichen Themen, die jährlich variieren. 

Im Rahmen des Förderprogramms Weiterbildung werden ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtseinheiten absolviert. 

Das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer müssen persönlich oder Online anwesend sein.

• Kostenübernahme der Weiterbildung

• Zuschüsse zum Arbeitsentgeld

Voraussetzungen:

• Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Unternehmen Güterkraftverkehr im Sinne von §1 GüKG (Güterkraftgesetz) durchführen

• Die Fahrzeuge des Unternehmens müssen Eigentum oder finanziert sein (Keine Leasing- oder Mietfahrzeuge

• Eine nationale Erlaubnis ist nach §3 GüKG ist erforderlich 

• Eine EU- Erlaubnis nach §5 GüKG ist erforderlich 

• Eine Anmeldung des Unternehmens im Register ist bei
Werkverkehr nach §15a im GüKG erforderlich 

Zielgruppe:

• Speditionen im Güterkraftverkehr

• Transportunternehmen 

• Gewerbeunternehmen mit eigenem Fuhrpark

Quelle:

Fördermöglichkeiten
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