Praxisnahe Ausbildung nach Vorschrift:
Setzt ein Unternehmen Ladekranführer ein, so benötigen seine Mitarbeiter eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung. Nur so kann die Arbeitssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Unternehmen gewährleistet werden. Gemäß der DGUV Vorschrift 52 / DGUV 309-003 müssen Ladekranführer von entsprechend zertifizierten Trainern ausgebildet werden und eine praktische, sowie theoretische Prüfung ablegen.
Eine qualitätsgesicherte Ausbildung Ladekranführer (m/w/d) ist für die Arbeitssicherheit in Logistikunternehmen essenziell und erleichtert den täglichen Umgang während des Betriebs.
Zudem sinkt die Unfallgefahr der einzelnen Mitarbeiter im Unternehmen und es kommt zu geringerer Beschädigung von Gütern während der alltäglichen Arbeit. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und dem Unfallgeschehen. Im praktischen Teil beschäftigen Sie sich mit der Bedienung der Kräne am LKW, Kranbegriffe und Bauarten. Zudem bietet die Ausbildung Ladekranführer (m/w/d) Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb.
Gemäß der DGUV Vorschrift 52 / DGUV 309- 003 müssen Führer von Ladekränen von entsprechend zertifizierten Ausbildern geschult werden.
Unser Kraftverkehrsmeister Jens Keuerleber bietet Ihnen eine umfassende theoretische und praxisorientierte Ausbildung Ladekranführer (m/w/d).